03.06.2008 | Mietwagen
BGH zu Schwacke-Mietpreisspiegel
Der BGH hat die Anwendbarkeit des Schwacke-Automietpreisspiegels bestätigt. Das hatten wir bereits in der Ausgabe 4/2008 auf Seite 1 aufgrund der Vorabnachricht eines beteiligten Rechtsanwaltes gemeldet. Nun liegt uns das Urteil vom 11. März 2008 schriftlich vor (Az: VI ZR 164/07; Abruf-Nr. 081112). Daraus lassen sich folgende zwei Aspekte ableiten:
- Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass die Preisermittlung im relevanten Postleitzahlengebiet fehlerhaft ist, ist die Liste im konkreten Fall untauglich. Allgemeine Angriffe gegen die Methodik, insbesondere die These, es seien alle Preisnennungen unabhängig vom Marktanteil gleich gewichtet worden, verfangen jedoch nicht.
- Wenn Wohnort des Geschädigten und Werkstattort der Reparatur differieren, sind die Werte des Werkstattortes zu berücksichtigen, wenn dort gemietet wurde.
Unser Tipp: Nutzen Sie zu den beiden genannten Aspekten den neuen Textbaustein 169.
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 1 | ID 119683