05.03.2008 | Mietwagen
Empfehlung einer Autovermietung durch Vertreter
Ein Urteil aus der Kuriositätenecke: Fragt der vorsichtige Geschädigte bei seinem örtlichen Versicherungsvertreter nach und empfiehlt der eine bestimmte Autovermietung, kann sich der Versicherer nicht darauf berufen, der Preis dort sei zu hoch (AG Peine, Urteil vom 29.11.2007, Az: 5 C 161/07; Abruf-Nr. 080617).
Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein Nummer 157.
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 2 | ID 118006