31.07.2008 | Mietwagen
Erstes Urteil zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel
Das AG Ettlingen hat soweit ersichtlich als erstes Gericht zur schadenrechtlichen Relevanz des „Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008“ des Fraunhofer-Instituts Stellung genommen. Es hält die Liste für untauglich, weil sie nicht ausreichend auf den Anmietort abstellt. Sie sei in der Aussage örtlich zu grob (Urteil vom 11.7.2008, Az: 3 C 76/08; eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim; Abruf-Nr. 082317).
Unser Tipp: Einen ausführlichen Beitrag zu den Schwächen des neuen Marktpreisspiegel finden Sie in der Ausgabe 7/2008 (Seiten 5 bis 9) und in „myIWW“ (www.iwww.de) im Online-Archiv
Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 1 | ID 120775