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  • 01.01.2007 | Mietwagen

    Kein Eigenersparnisabzug bei kurzer Mietwagennutzung

    Weitere Gerichte verneinen den Eigenersparnisabzug, wenn der Mietwagen nur für eine kurze Strecke genutzt wurde. Dass es insoweit eine Tendenz gibt, die Eigenersparnis bei Fahrtstrecken unter 1.000 km als nur theoretisch und daher nicht messbar anzusehen, hatten wir bereits in den Ausgaben 12/2006, Seite 4 und 8/2006, Seite 1 berichtet.  

    Unser Tipp: Wenn das Gericht in Ihrem Gerichtsbezirk das ebenso beurteilt, ist in einer Vielzahl von Fällen die klassengleiche Vermietung ohne Eigenersparnisabzug möglich. Aktuell ist über folgende Urteile zu berichten:  

    • Nutzungszeit 4 Tage, Fahrstrecke 284 km (AG Gießen, Urteil vom 20.12.2002, Az: 41 C 1225/01; Abruf-Nr. 063747, mitgeteilt von Rechtsanwalt Wurst, Grünberg)
    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 3 | ID 98010