04.07.2008 | Mietwagen
Kein Wechsel des Vermieters erforderlich
Hat der Geschädigte einen Mietwagen zu einem akzeptablen Tarif angemietet, löst eine vom Versicherer übersandte Liste mit niedrigeren Preisen keine Wechselpflicht aus. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine Miete von normaler Dauer handelt. Allenfalls wenn sich Verzögerungen einstellen, kann das anders sein (OLG Dresden, Urteil vom 28.5.2008, Az: 7 U 131/08; Abruf-Nr. 081891)
Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein 173.
Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 3 | ID 120322