11.05.2010 | Mietwagen
Keine Eigenersparnis bei Fahrleistung unter 1.000 km
Fährt der Geschädigte mit dem Mietwagen weniger als 1.000 km, darf ihm kein Abzug für ersparte Eigenkosten entgegengehalten werden. Denn dann ist der durch die ersparte Nutzung des eigenen Wagens entstandene wirtschaftliche Vorteil nur theoretischer Natur (AG Worms, Urteil vom 26.3.2010, Az: 2 C 279/09; Abruf-Nr. 101361).
Beachten Sie: Diese richtige Auffassung setzt sich immer weiter durch. Bei niedrigen Fahrleistungen mit dem Mietwagen ist ja nicht ernsthaft anzunehmen, dass der Geschädigte den eigenen Wagen nun exakt um die „gesparten“ Kilometer später zur Inspektion bringt oder dass er exakt um diese Kilometer später neue Reifen kauft. Der Vorzug dieser Rechtsprechung: Klassengleiche Vermietung ist möglich, wo es nötig ist, wie zum Beispiel bei einem Siebensitzer oder einer erforderlichen Anhängelast.
Unser Service: Die Textbausteine 248 und 80 haben wir in „myIWW“ (www.iww.de) aktualisiert.