05.08.2010 | Mietwagen
Keine Eigenersparnis unter 1.000 km
Auch das AG Neustadt/Weinstraße lehnt bei einer Mietwagennutzung von weniger als 1.000 km einen Eigenersparnisabzug von den Mietwagenkosten auch bei klassengleicher Anmietung ab (Urteil vom 10.6.2010, Az: 6 C 35/10; Abruf-Nr. 102212).
Unser Tipp: Die Urteile sind in allen Fällen von Bedeutung, in denen der Geschädigte zum Beispiel wegen einer erforderlichen Anhängelast oder wegen erforderlicher sieben Sitze gar nicht kleiner anmieten kann.
Unser Service: Den Textbaustein 056 haben wir im Online-Service ergänzt.
Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 2 | ID 137620