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  • 12.01.2009 | Mietwagen

    Keine Eigenersparnis unter 1.000 km Mietwagennutzung

    Mit dem LG Gera hat sich ein weiteres Gericht der Linie angeschlossen, dass bei einer Fahrstrecke von weniger als 1.000 km keine messbare Eigenersparnis am Fahrzeug des Geschädigten eintritt. Auch bei klassengleicher Anmietung darf daher kein Abschlag von den Mietwagenkosten wegen ersparter Eigenkosten gemacht werden (Urteil vom 30.4.2008, Az: 1 S 339/07; Abruf-Nr. 084012).  

    Beachten Sie: Ob bei klassenkleinerer Anmietung ein Eigenersparnisabzug auch bei umfangreicher Mietwagennutzung entfällt, ist in der Rechtsprechung umstritten. Diese Sichtweise geht zurück auf die bis 1991 geltende Übereinkunft zwischen dem damaligen Versichererverband und dem Verband der Autovermieter. Eine sehr große Zahl von Gerichten hat diese alte „Spielregel“ in Rechtsprechung erwachsen lassen.  

    Unser Tipp: Den Textbaustein 56 und die Anwaltsinformation in Textbaustein 80 haben wir ergänzt.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 4 | ID 123831