04.04.2008 | Mietwagen
Krankschreibung hindert nicht Mietwagenanspruch
Eine Krankschreibung nach einem Unfall hindert nicht den Anspruch auf einen Mietwagen, hat das LG Bielefeld entschieden (Urteil vom 19.12.2007, Az: 21 S 219/07; Abruf-Nr. 080757).
Beachten Sie: Die Frage ist unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes zu beantworten. Im Bielefelder Fall war die Geschädigte arbeitsunfähig, aber eben nicht fahruntüchtig. Sie benötigte den Mietwagen nachweislich auch, um überhaupt zum Arzt fahren zu können.
Unser Tipp: Nutzen Sie den Textbaustein 161.
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 2 | ID 118597