01.05.2006 | Mietwagen
Licht am Ende des Tunnels?
In den letzten Märztagen sind die beiden in Ausgabe 3/2006 vorgestellten BGH-Entscheidungen zur Mietwagenproblematik bekannt geworden (Urteil vom 14.2.2006, Az: VI ZR 126/05; Abruf-Nr. 060957 und Urteil vom 14.2.2006, Az: VI ZR 32/05; Abruf-Nr. 060924).
In dieser Ausgabe wollen wir nun die in Summe recht unübersichtlichen Urteile aus Karlsruhe – es sind zwischenzeitlich zehn – zum Unfallersatzmietwagen in den jeweiligen Zusammenhang einordnen. Der Streit um die Mietwagenkosten zwischen der Versicherungswirtschaft einerseits und den Autovermietern bzw. vermietenden Autohäusern andererseits geht ja trotz der Urteile in unverminderter Härte weiter.
Noch immer, dies sei vorausgeschickt, muss man sagen: Völlige Klarheit bringt auch die Summe der Urteile nicht. Einige Fragen sind weiterhin offen. Aber auch diese offenen Fragen werden wir im Folgenden besprechen.
Die einzelnen Urteile
Folgende Urteile des BGH haben Klarheit in der Mietwagenfrage gebracht.
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