05.03.2008 | Mietwagen
Mangels Kreditkarte Versicherung ansprechen?
Hat der Geschädigte keine Kreditkarte und auch keine ausreichenden Barmittel, kann sich die Versicherung nicht darauf berufen, er hätte sie um einen Vorschuss zur Erzielung des Normaltarifs bitten müssen, wenn sie tatsächlich zehn Tage gebraucht hat, der Werkstatt die Übernahme der Reparaturkosten zu bestätigen (LG Braunschweig, Urteil vom 17.10.2007, Az: 9 S 477/06, Abruf-Nr. 080517).
Beachten Sie: Ob der Geschädigte sich insoweit überhaupt in die Hand der Versicherung geben muss, hat das Gericht offen gelassen. Jedenfalls bewies der Ablauf im konkreten Fall, dass ein Anruf bei der Versicherung zwecklos gewesen wäre.
Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein mit der Nummer 155.
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 1 | ID 117989