Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.10.2009 | Mietwagen

    Mieter fährt Mietwagen kaputt: Polizeiklausel gültig

    Der BGH hat entschieden: Wirksam ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermieters, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen und davon auch die Haftungsbefreiung abhängt (Urteil vom 10.6.2009, Az: XII ZR 19/08; Abruf-Nr. 092906).  

    Beachten Sie: Bei den großen Vermietfirmen sind die Mietwagen regelmäßig nicht Vollkasko versichert. Der Mieter zahlt bei entsprechender Vereinbarung einen täglichen Aufpreis, aus dem der Vermieter Rücklagen für Schäden bildet. Gegen diesen Obolus wird der Mieter dann bei Schadenfällen so behandelt, als sei der Wagen Vollkasko versichert. Der vereinbarte Schutz soll inhaltlich auch dem Leitbild der Vollkaskoversicherung entsprechen. Also muss der Vermieter sich von den Umständen des Unfalls wie etwa einer Alkoholisierung des Fahrers überzeugen können. Dazu dient die Polizeiklausel, die der BGH nun abgesegnet hat.  

    Unser Tipp: Siehe auch Ausgabe 4/2009, Seite 6.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130547