01.08.2006 | Mietwagen
Mietwagenanspruch auch bei altem Auto
In einem Verfahren vor dem AG Dannenberg hat die Versicherung behauptet, angesichts des Wiederbeschaffungswerts des beschädigten Autos von nur noch 1.300 Euro sei die Inanspruchnahme eines Mietwagens zu teuer. Das sah das Gericht anders. Die Mietwagenkosten sind für sich genommen zu betrachten und nicht ins Verhältnis zu den Reparaturkosten oder zum Wiederbeschaffungswert zu setzen (Urteil vom 18.10.2005, Az: 31 C 352/05; Abruf-Nr. 061960, mitgeteilt von TS-Autovermietung, Gusborn).
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 2 | ID 97912