03.06.2011 | Mietwagen
Mietwagenkosten bei benötigter Anhängerkupplung
Der Versicherer kann nicht auf ihm genehme Mietwagenkostenlisten verweisen, wenn der Geschädigte eine Anhängerkupplung braucht und nicht sicher ist, dass sich die Listen auch auf Autos mit einer Anhängerkupplung beziehen.
Das wird nach Ansicht des AG Dippoldiswalde (Urteil vom 19.4.2011, Az: 2 C 186/11; Abruf-Nr. 111783) auch nicht dadurch kompensiert, dass der Versicherer fünf Euro pro Tag für die Anhängerkupplung auf die nach seiner Ansicht angemessenen Preise aufschlägt. Denn damit ist nicht nachgewiesen, dass für den dadurch gebildeten Betrag ein Auto mit Anhängerkupplung verfügbar ist.
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 5 | ID 145602