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  • 01.07.2007 | Mietwagen

    Mietwagenvertrag von Anfang an richtig

    Wie nach der BGH-Rechtsprechung nicht anders zu erwarten prüfen die Amts- und Landgerichte in Mietwagenstreitigkeiten nun überwiegend nach dem Schema, ob der Basispreis gemessen am Normaltarif marktgerecht ist. Wenn sie das bejahen können, prüfen sie im Anschluss daran die Zuschläge (Mehraufwandszuschlag, Haftungsbefreiungszuschlag etc.). Es ist also besser, wenn im Vertrag kein in der Summe ausgewiesener Pauschalbetrag angegeben wird, sondern ein modularer Preis vereinbart wird. Die Einzelheiten dazu finden Sie in den Ausgaben 11/2006, Seite 7 und 2/2007, Seite 1.  

    Unser Tipp: Vertragsformulare, die die BGH-Rechtsprechung berücksichtigen, bekommen Sie bei Vogel-Forma unter der Telefonnummer 0931 418-2432 oder per Fax unter 0931 418-2055 oder im Internet unter www-vogel-forma.de.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 5 | ID 111026