06.04.2011 | Mietwagen
Mindestintensität der Mietwagennutzung
Gleich drei Gerichte haben sich in jüngster Zeit mit der „Mindestintensität“ einer Mietwagennutzung beschäftigt. Die Bandbreite reicht dabei von durchschnittlich 16 km bis 25,5 km am Tag:
- Das AG Nordenham hat in einer Gegend ohne ausreichende Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Fahrleistung von im Schnitt 16 km am Tag ausreichen lassen für einen Mietwagen (Urteil vom 25.2.2011, Az: 3 C 364/10; Abruf-Nr. 110984; eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Melchers, Nordenham).
- Für das AG Berlin-Mitte waren 25,5 km pro Tag ausreichend; das ist insofern von Bedeutung, weil in Berlin und Umgebung das Netz öffentlicher Verkehrsmittel gut ausgebaut ist und Taxen problemlos verfügbar sind (Urteil vom 11.2.2011, Az: 114 C 3169/10; Abruf-Nr. 110988; eingesandt von Rechtsanwalt Marcus Gülpen, Berlin).
- Das AG Fürstenfeldbruck hat in einem Fall mit 28 km pro Tag ausgeführt, dass auch 20 km pro Tag ausgereicht hätten (Urteil vom 25.2.2011, Az: 3 C 1695/10; Abruf-Nr. 110989).
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 1 | ID 143653