Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.04.2011 | Mietwagen

    Neue Angriffe auf den Mietwagenanspruch als solchem

    Es wird immer kurioser: Nun behauptet eine Versicherung, die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sei nicht erforderlich, weil der Geschädigte von der Werkstatt durchaus auch ein kostenloses Ersatzfahrzeug bekommen könne. Damit ist sie aber nicht durchgedrungen, weil sie dafür keinen Beweis angeboten hat. Hinzu kommt, dass es sich bei dem beschädigten Auto um einen Fahrschulwagen mit entsprechender Ausrüstung gehandelt hatte (AG Nürnberg, Urteil vom 21.2.2011, Az: 23 C 7259/10; Abruf-Nr. 110981; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).  

    Praxishinweis: Wir vermuten, dass entsprechende Behauptungen in Zukunft öfter aufgestellt werden. Denn bei Kaskoschäden ist es ja durchaus so, dass Werkstätten den Kunden gelegentlich kostenfrei mobil halten, um an den Auftrag zu kommen. Wenn das auch noch auf der Homepage oder an anderen Stellen offensiv beworben wird, ist das für den gegnerischen Haftpflichtversicherer durchaus eine Einladung zu Spekulationen. Spekulationen helfen aber nicht weiter, handfester Vortrag mit Beweisangebot, so das AG Nürnberg, muss schon her.  

     

    In einem Prozess vor dem AG Meiningen (siehe auch Editorial) hat der Versicherer vorgetragen, der Geschädigte sei ein Rentner ohne terminliche Verpflichtungen, weshalb er jedenfalls nicht sofort einen Mietwagen benötigt habe. Das Gericht hat dem Versicherer dazu deutliche Worte gesagt (Urteil vom 14.2.2011, Az: 14 C 842/10; Abruf-Nr. 110982).  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 2 | ID 143654