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  • 01.05.2007 | Mietwagen

    Nochmals: Schwacke-Mietwagenliste 2006 oder 2003?

    In Ausgabe 3/2007 haben wir auf Seite 2 den Taschenspielertrick einiger Versicherungen entlarvt, noch heute müsse auf die Mietwagenerhebung von Schwacke aus dem Jahr 2003 zurückgegriffen werden. Zwischenzeitlich gibt es eine obergerichtliche Stellungnahme dazu. Das OLG Dresden wörtlich: „Zugrunde zu legen ist die Schwacke-Liste Automietpreisspiegel 2006. Darauf, dass diese weder dem Kläger bei Anmietung noch der ersten Instanz bei Urteilsfindung zur Verfügung stand, kommt es nicht an. Der Senat ist nach § 287 ZPO gehalten, im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten den durchschnittlichen Mietwagentarif so genau wie möglich zu schätzen. Der Zeitraum, in dem die Daten der Schwacke-Liste 2006 erhoben wurden, ergibt sich aus der Liste nicht konkret. Aufgrund der Ausführungen im Editorial ist aber davon auszugehen, dass die Erhebungen jedenfalls im ersten Halbjahr 2006 durchgeführt wurden. Die damit gewonnenen Daten sind dem hier zu beurteilenden Zeitpunkt im August 2005 zeitlich wesentlich näher als diejenigen, die der Schwacke-Liste 2003 zugrunde lagen“. Dem ist nichts hinzuzufügen (Beschluss vom 27.2.2007, Az: 7 U 3031/06; Abruf-Nr. 071261).  

    Beachten Sie: Der Beschluss entstammt einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des LG Chemnitz. Das war damit aufgefallen, dass es die Zweifel der Versicherung gegen den Schwacke-Automietpreisspiegel aufgegriffen hatte. Das dürfte sich damit erledigt haben.  

    Unser Tipp: Inzwischen sind mehrere Versicherungen auf den Zug aufgesprungen. Einzelne bringen nicht das „plumpe“ Argument. Sie verklausulieren, der Schwacke-Mietpreisspiegel werde zurzeit „überprüft“, und von daher stehe nur der 2003er Mietpreisspiegel zur Verfügung. Wehren Sie sich in einem solchen Fall.  

    Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 98076