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  • 01.07.2007 | Mietwagen

    Not- und Eilsituation: Teures Auto behalten oder tauschen?

    Das LG Nürnberg-Fürth hat noch einmal betont: Wenn der Geschädigte in einer Not- und Eilsituation einen Mietwagen zu einem einzig verfügbaren hohen Preis anmietet, ist er nicht endgültig aus der Preisvergleichspflicht heraus. Soll heißen: Das in der konkreten Situation berechtigt „zu teuer“ angemietete Fahrzeug muss baldmöglichst gegen ein solches zu einem günstigeren Tarif getauscht werden (Urteil vom 23.5.2007, Az: 8 S 1002/07).  

    Wichtig: Wenn Ihr Kunde unterwegs einen Unfall gebaut hat und zur sofortigen Weiterfahrt – vielleicht sogar außerhalb üblicher Geschäftszeiten – ein Fahrzeug angemietet hat, ohne eine Alternative zu haben, muss die Versicherung für die hohen Mietwagenkosten zunächst aufkommen. Nach der Rechtsprechung des LG Nürnberg-Fürth muss er es aber baldmöglichst tauschen. Kündigt er den Mietvertrag und mietet anschließend bei Ihnen zum – gegebenenfalls leicht erhöhten – Normaltarif, geht das in Ordnung.  

    Beachten Sie: Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass das LG Meiningen und das AG Lahnstein eine Umtauschpflicht nicht sehen (siehe Ausgabe 12/2006, Seite 4). Die Tendenz in der Rechtsprechung dürfte jedoch in die Richtung der Nürnberger Entscheidung gehen.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 5 | ID 111027