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  • 01.03.2007 | Mietwagen

    Preisvorgaben durch die Versicherung?

    In Ausgabe 8/2006 auf Seite 12 hatten wir bereits die Frage aufgeworfen, ob die Versicherungen dem Geschädigten Mietwagenpreise vorschreiben dürfen. Jetzt wurde uns ein Urteil des LG Dresden aus dem vergangenen Jahr bekannt, das mit einem klaren „Nein“ antwortet. Das Gericht hält diese Vorgehensweise der Versicherungen für einen wettbewerbswidrigen Eingriff in den geschützten Gewerbebetrieb der konkurrierenden Mietwagenfirmen und beruft sich dabei auf die BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1998. Damals hatte eine Versicherung versucht, die Geschädigten nach Abschluss von Mietverträgen zum Wechsel auf eine andere Autovermietung zu bewegen. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des LG Dresden: „Mit den Grundsätzen des Schadenrechts ist es hingegen nicht vereinbar, wenn die Beklagte den Geschädigten verbindliche Vorgaben hinsichtlich des maximal ersetzbaren Tagesmietpreises macht.“  

    Damit ist das Gericht nicht mehr der Frage nachgegangen, ob diese Preise für den Geschädigten überhaupt erreichbar waren, deutet aber an, dass das nach dem Prozessverlauf eher zu verneinen war (Urteil vom 31.5.2006, Az: 13 S 0494/05; Abruf-Nr. 070674).  

    Unser Service: Trotz dieses klaren Urteils bleibt die Frage umstritten. Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 4 | ID 115434