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  • 01.08.2007 | Mietwagen

    Schwacke Mietpreisspiegel 2003 oder 2006?

    Ein wichtiges und richtiges Urteil zur Streitfrage, ob der Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 für die Ermittlung des Normaltarifs herangezogen werden kann, kommt vom LG Nürnberg-Fürth. In dem Umstand, dass der prozentuale Anstieg der Preise zwischen Schwacke 2003 und 2006 über dem durchschnittlichen Preisanstieg im Bereich „Verkehr“ liege, sei kein Argument gegen die Liste 2006 zu erkennen, so die Richter. Im Übrigen kranke die Kritik an der Schwacke-Liste daran, dass keine alternative Schätzgrundlage aufgezeigt werde, die hinreichend leistungsfähig wäre, dem auf rasche und preiswerte Erledigung des Massengeschäfts der Unfallregulierung Rechnung zu tragen.  

    Unser Tipp: Weitere positive Urteile zur Anwendung der Mietpreisliste 2006 finden Sie in den Ausgaben 6/2007, Seite 2 und 5/2007, Seite 2 bis 3.  

    Unser Service: Wenn sich die Versicherung weigert, den Mietpreisspiegel 2006 anzuerkennen, antworten Sie mit dem nachfolgend genannten Textbaustein, der wesentliche Passagen aus der Nürnberger Entscheidung zitiert.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 5 | ID 111743