06.10.2008 | Mietwagen
Täglich 22 km in ländlicher Gegend genügen
Jedenfalls in ländlicher Gegend mit unzuverlässiger Taxiversorgung verstößt es nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, bei einer Fahrstrecke von im täglichen Durchschnitt nur 22 km einen Mietwagen zu nehmen (AG Arnsberg, Urteil vom 27.8.2008, Az: 3 C 162/08, Abruf-Nr. 082870).
Unser Tipp: Nutzen Sie den Textbaustein 186.
Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 4 | ID 121990