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  • 01.02.2008 | Mietwagen

    Umstrittener Schwacke Mietpreisspiegel 2006

    Noch immer behaupten manche Versicherungen, der Schwacke Mietpreisspiegel 2006 sei manipuliert. Er berücksichtige bei den abgefragten Preisen nicht den Marktanteil. Ein nur selten zur Vermietung gelangender hoher Preis eines befragten Kleinanbieters sei genauso gewichtig, wie ein oft vermarkteter niedriger Preis eines der Branchenriesen. Dem ist das LG Bonn mit umwerfender Logik begegnet: Wenn sich ein Geschädigter bei drei oder vier lokal erreichbaren Vermietern nach dem Preis erkundigt, kann er auch nicht abschätzen, ob das Angebot einen hohen oder niedrigen Marktanteil hat (Urteil vom 14.12.2007, Az: 18 O 253/07; Abruf-Nr. 080041).  

    Auch das AG Mainz hat sich aktuell eindeutig für die Anwendung der Schwacke-Liste 2006 entschieden (Urteil vom 20.12.2007, Az: 83 C 289/07; Abruf-Nr. 080042). Das AG Brühl weist noch darauf hin, dass die Versicherung im Rechtsstreit die ihr genehmere Liste 2003 ohne Hinterfragung der Erhebungsmethode akzeptiert. Dann sei es widersprüchlich, bezogen auf die Liste 2006 die im Kern gleiche Methode anzuzweifeln (Urteil vom 14.12.2007, Az: 21 C 354/07; Abruf-Nr. 080102).  

    Beachten Sie: Ein Verfahren, das in Gießen seinen Anfang genommen hat, ist mit genau dieser Problematik beim BGH anhängig. Sobald der entschieden hat, werden wir schnellstmöglich berichten.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 3 | ID 117373