Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.06.2011 | Mietwagen

    Versicherer wagt Frontalangriff auf Mietwagenanspruch

    Wenn der Geschädigte innerhalb von 16 Tagen insgesamt 528 km, also etwa 33 km pro Tag mit dem Mietwagen fährt, gibt es keinen vernünftigen Zweifel daran, dass die Anmietung erforderlich war.  

    Beachten Sie: Der Entscheidung des AG Ingolstadt (Urteil vom 21.4.2011, Az: 16 C 2413/10; Abruf-Nr. 111782) ist zu entnehmen, dass der Versicherer Folgendes vortrug: Ungezählte Privatwagen würden nur aus Geltungsbedürfnis und Liebhaberei gehalten. Eigentlich würden sie gar nicht gebraucht. Und deshalb müsse das Recht auf den Mietwagen grundsätzlich in Frage gestellt werden. Das hat das Gericht nicht beeindruckt. Da müsse die Versicherung schon zum konkreten Fall konkret vortragen, denn die Nutzung des Mietwagens über 528 km belege die Erforderlichkeit.  

    Praxishinweis: Einzelne Versuche von Versicherern, das Recht auf den Mietwagen vom Regelfall zum Ausnahmerecht zu machen, beobachten wir in letzter Zeit vermehrt. Noch beißen sie sich daran aber die Zähne aus.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 5 | ID 145601