01.01.2007 | Mietwagen
Verspätete Ersatzbeschaffung wegen eines längeren Auslandsaufenthalts
Die Zahl der Leseranfragen zum Thema „Mietwagen“ ist unverändert hoch. Zum Teil sind es auch verzwickte Fälle, wie zum Beispiel der in der folgenden Anfrage.
Anfrage des Lesers
„Unser haftpflichtgeschädigter Kunde wurde unfallbedingt verletzt und daher fahrunfähig krankgeschrieben. So brauchte er auch vorerst keinen Mietwagen. Nachdem die Verletzung abgeklungen war, hat unser Kunde einen lange geplanten Auslandaufenthalt. Er hat sich deshalb vorerst kein Ersatzfahrzeug angeschafft.
Als er nach etwa 13 Wochen zurückkehrte, war er auf einen Mietwagen angewiesen und hat diesen bei uns angemietet. Er brauchte das Fahrzeug, um sich nach einem Ersatzfahrzeug umzusehen und um seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Nachdem er fündig geworden war, gab er den Mietwagen zurück.
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