01.08.2006 | Mietwagen
Wartezeit und Überlegungsfrist berechtigte Ausfallzeit
Erst darf der Geschädigte das Gutachten abwarten, dann hat er noch eine angemessene Überlegungsfrist. Diese Zeiträume sind dem berechtigten Ausfallzeitraum hinzuzurechnen. Es kommt also nicht nur auf die tatsächliche Dauer der Reparatur und der Wiederbeschaffung an. Das hat das OLG Jena wie schon das OLG Düsseldorf (Urteil vom 4.11.2005, Az: I – 1 U 93/03; Abruf-Nr. 053310) klargestellt. (Urteil vom 8.3.2005, Az: 5 U 457/04) (Abruf-Nr. 061735)
Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 2 | ID 97911