01.04.2007 | Mietwagen
Weiteres Gericht verneint Eigenersparnis unter 1.000 km
Wenn der Geschädigte den Mietwagen weniger als 1.000 km genutzt hat, ist die Eigenersparnis so geringfügig, dass sie schadenrechtlich nicht angesetzt werden kann. Die Reihe der Gerichte, die so entscheiden, hat sich um das AG Landau in der Pfalz erweitert. (Urteil vom 26.2.2007, Az: 2 C 1122/06) (Abruf-Nr. 070879)
Beachten Sie: Diese Rechtsprechung ermöglicht die klassengleiche Vermietung ohne Abzug. Den Textbaustein und die Anwaltsinformation dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“. Aus dem Textbaustein können Sie die Liste der Gerichte ersehen, die eine Eigenersparnis verneint haben.
Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 4 | ID 98063