07.02.2011 | Mietwagen
Wenn „Fracke“, dann richtig
Das LG Lüneburg ermittelt die angemessenen Mietwagenkosten dergestalt, dass es das arithmetische Mittel aus den Schwacke-Mietpreisspiegel und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel bildet. Das ist zwar sachlich zweifelhaft, aber vom BGH abgesegnet. Zugute halten muss man dem LG Lüneburg (wie schon dem AG Dinslaken, UE Ausgabe 12/2010, Seite 7), dass es dabei die Nebenkosten nicht hälftig unter den Tisch fallen lässt. Es hat erst den Fraunhofer-Betrag, der bekanntlich keine Nebenkosten enthält, mit dem nackten Schwacke-Betrag addiert und daraus das arithmetische Mittel gebildet. Darauf hat es die Nebenkosten aus Schwacke aufgeschlagen (Urteil vom 28.12.2010, Az: 5 S 167/10; Abruf-Nr. 110298).
Praxishinweis: Wenn schon das Mittel aus Fraunhofer und Schwacke ermittelt werden soll, dann ist der Weg, den das AG Dinslakem geht, der richtige. Viele Gerichte nehmen „Fraunhofer pur“ und „Schwacke komplett“ und bilden daraus das Mittel. Die Folge ist, dass die Nebenkosten nur mit 50 Prozent zu Buche schlagen, obwohl sie vollständig anfallen. Rechnet man wie das LG Lüneburg und das AG Dinslaken und nun auch das AG Frankenberg/Eder (Urteil vom 5.11.2010, Az: 6 C 145/10; Abruf-Nr. 110340), sind die Nebenkosten ganz im Ergebnisbetrag enthalten. |
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