01.02.2007 | Mietwagen
Winterreifen auf Mietwagen gesondert berechnen?
Ein noch offener und jahreszeitlich aktueller Streitpunkt rund um die Mietwagenfrage ist, ob Winterreifen mit einem Mehrpreis berechnet werden dürfen. Folgende Gerichte bejahen das:
Gericht | Urteil vom | Az. | Abruf-Nr. | Mehrpreis täglich |
AG Coburg | 4.12.2006 | 063788 | 7 Euro netto | |
AG Pfaffenhofen a. d. Ilm | 15.12.2006 | 5 Euro netto | ||
AG Bad Hersfeld | 12.12.2006 | 10 C 705/05 (10) | 070331 | 5 Euro netto |
Beachten Sie: Das LG Gera dagegen verneint die Berechnung eines Mehrpreises (Urteil vom 20.11.2006, Az: 1 S 232/06).
Unser Service: Nachfolgend unter „weitere Dokumente“ finden Sie Textbausteine für Ihre Korrespondenz mit der Versicherung, wenn diese die Erstattung des Mehrpreises für die Ausstattung mit Winterreifen ablehnt.
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 2 | ID 98030