05.03.2008 | Mietwagen
Winterreifenzuschlag in der Rechtsprechung
Beim Thema „Zusatzkosten für Winterreifen bei den Mietwagenkosten“ geht der Trend in der Rechtsprechung weiterhin in folgende Richtung: Weil der Maßstab der „Normaltarif“ bei der Selbstzahleranmietung ist und weil dabei für Winterreifen ein Aufschlag marktüblich ist, wird dieser Aufschlag auch bei der Unfallersatzanmietung zugesprochen. Voraussetzung ist, dass per Vertrag ausdrücklich ein Auto mit Winterreifen vermietet wurde. So urteilten jüngst zum Beispiel
- das AG Bergheim, Urteil vom 1.2.2008, Az: 27 C 285/07; Abruf-Nr. 080519;
- das AG Bonn, Urteil vom 6.2.2008, Az: 12 C 143/07; Abruf-Nr. 080518 und
- das AG Köln, Urteil vom 9.1.2008, Az: 144 C 212/07, Abruf-Nr. 080616 (alle eingesandt von Rechtsanwalt Ulrich Wenning, Bonn)
Beachten Sie: Das AG Coburg hält Winterreifenzuschläge jedoch nicht für rechtmäßig.
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 1 | ID 118008