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  • 04.01.2011 | Mietwagen zur Herstellung der Mobilität erforderlich?

    Bei 14 km pro Tag Taxi statt Mietwagen

    Fährt der Nutzer eines unfallbedingt genommenen Mietwagens nur 14 km pro Tag, ist der Mietwagen zur Wiederherstellung der Mobilität nicht erforderlich. Dann hat der Geschädigte nur Anspruch auf Taxikosten in einer vom Gericht zu schätzenden Höhe, entschied das AG Siegen (Urteil vom 25.11.2010, Az: 14 C 2043/10; Abruf-Nr. 104198).  

    20 km-Minimum-Rechtsprechung veraltet?

    In der Grundaussage deckt sich das Urteil mit gängiger und verbreiteter Rechtsprechung. Die Berechnung des Gerichts zeigt jedoch, dass diese Rechtsprechung überdacht werden muss. Denn die 20 km-Minimum-Rechtsprechung stammt aus einer Zeit horrend hoher Mietwagenkosten.  

     

    45 Euro pro Tag für Taxi ...

    Das Gericht schätzt bei insgesamt zur Debatte stehenden 151 km den Taxikostenbedarf auf täglich 45 Euro, weil sich die 14 km pro Tag auf mehrere Einzelfahrten verteilen und Wartezeiten des Taxis anfallen, zum Beispiel vor dem Supermarkt beim Einkaufen.  

     

    ... gegen die Mietwagenpreisbehauptung der Versicherung

    Das beschädigte Auto war ein Renault Twingo. Man stelle sich vor, die Geschädigte wäre für 45 Euro pro Tag Taxi gefahren. Nun kann man nur spekulieren, das aber mit hoher Trefferwahrscheinlichkeit, dass die Versicherung eingewandt hätte, das verstoße gegen die Schadenminderungspflicht, weil ein Mietwagen dieser Klasse gemäß Fraunhofer-Marktpreisspiegel billiger wäre.