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  • 01.01.2007 | Mithaftung

    Bei Dämmerung ohne Licht

    Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit ist es nicht selten, dass ein Autofahrer bei einsetzender Dämmerung das Fahrlicht am Auto noch nicht eingeschaltet hat. Das kann dazu führen, dass er trotz Vorfahrt einem Vorfahrtverletzer gegenüber mithaftet. Das zeigt eine Entscheidung des AG Berlin-Mitte. Die Richter haben in einem solchen Fall eine Haftungsquotelung mit „fifty-fifty“ vorgenommen (Urteil vom 10.5.2006, Az: 115 C 3002/06).  

    Beachten Sie: Sachverständige können mit sicherem Ergebnis und ohne allzu hohen Kostenaufwand feststellen, ob ein bei einem Unfall zerstörtes Leuchtmittel in eingeschaltetem oder in ausgeschaltetem Zustand zerbrochen ist. Denn unter dem Wärmeeinfluss ergibt sich ein anderes Bruchbild als bei kaltem Leuchtmittel. Das gilt auch für Xenon-Scheinwerfer. Nur bei der LED-Technik wird es schwierig. Jedenfalls in Fällen, in denen der Unfallgegner wahrheitswidrig behauptet, Ihr Kunde sei ohne Licht gefahren, steht das Fahrzeug ja für entsprechende Untersuchungen zur Verfügung. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist bei solcher Sachlage also unverzichtbar.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 7 | ID 98019