05.02.2010 | Mithaftung
Betriebsgefahr bei Kollision zwischen Lkw und Pkw
Bleibt ein Unfallhergang unaufgeklärt, haftet jeder Unfallbeteiligte dem anderen aus Betriebsgefahr. Der Haftungsanteil eines Lkw wird dabei wegen dessen größerer Betriebsgefahr etwas höher angesetzt (LG Köln, Urteil vom 29.9.2009, Az: 27 O 77/08; Abruf-Nr. 094207).
Beachten Sie: Der Pkw und der Lkw fuhren im Urteilsfall im Stop-and-Go-Verkehr zunächst nebeneinander. Dann kollidierten sie. Am Ende ließ sich nicht aufklären, ob der Lkw die Spur gewechselt oder ob sich der Pkw vor den Lkw „gequetscht“ hatte. Weder Zeugen noch Spuren brachten eine klare Lage ans Licht. Das Gericht verteilte die Haftung 60 zu 40 Prozent zulasten des Lkw.
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 2 | ID 133406