07.04.2010 | Mithaftung
Fahrradfahrer ohne Licht trifft Mitverschulden
Einen Fahrradfahrer, der bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs ist, trifft stets ein Mitverschulden, wenn er mit einem entgegenkommenden Linksabbieger kollidiert. Das gilt unabhängig davon, wie die sonstige Straßenbeleuchtung ausgestaltet ist. Denn das Licht am Fahrrad hat weniger den Zweck des Sehens als den des Gesehenwerdens.
Beachten Sie: Auch bei solchen Fällen gilt: Äußern Sie sich nicht zu Haftungsfragen und schicken Sie den Kunden zum Anwalt. Denn eine Beratung zu Haftungsfragen der Kunden ist vom Rechtsdienstleistungsgesetz nicht gedeckt. (OLG Frankfurt, Urteil vom 7.1.2010, Az: 22 U 153/09) (Abruf-Nr. 101081)
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 3 | ID 134755