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  • 03.06.2008 | Mithaftung

    Lkw zu schnell – immer Mithaftung

    Wird ein Lkw in einen Autobahnunfall verwickelt und liegt seine Ausgangsgeschwindigkeit dabei über den erlaubten 80 km/h, führt das regelmäßig zu einer Mithaftung. In einem vom OLG Celle entschiedenen Fall war ein überholender Pkw auf Glätte ins Schleudern und dadurch auf die rechte Spur geraten, wo der Lkw mit ihm kollidierte. Allein wegen der Ausgangsgeschwindigkeit des Lkw von 90 km/h nahm das Gericht eine Mithaftung aus Betriebsgefahr an. Diese sei schon bei idealen Verhältnissen wegen der absoluten Begrenzung auf 80 km/h zu hoch. Erst recht gelte das bei den vorherrschenden Witterungsverhältnissen. Dem Lkw-Halter wurde damit eine Quote von 30 Prozent angelastet.  

    Beachten Sie: Wie alle unsere Beiträge zu Haftungsfragen dient auch dieser nur der Schärfung Ihres Gespürs in der Unfallannahmesituation. Mischen Sie sich nie in Haftungsdiskussionen ein. (Urteil vom 19.12.2007, Az: 14 U 78/07) (Abruf-Nr. 081424)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 7 | ID 119690