01.04.2007 | Muss die Versicherung zahlen?
Leihgebühr für ein MIG-Lötgerät
Ein Leser hat sich mit folgender Frage an die Redaktion gewendet: „Aufgrund der relativ hohen Anschaffungskosten (zirka 5.000 Euro) und der Tatsache, dass ein MIG-Lötgerät relativ selten bei der Unfallinstandsetzung erforderlich ist (nur bestimmte Fahrzeugmodelle und bestimmte Instandsetzungsarbeiten), leihen wir uns dieses Werkzeug – wie zum Beispiel auch Richtwinkelsätze – gegen Gebühr aus. Eine Versicherung hat nun die Erstattung der Leihgebühren mit der Begründung verweigert, dass ein MIG-Lötgerät zum Werkstattinventar gehöre. Wie ist die Rechtslage?“
Grundausstattung der Werkstatt?
Die Entscheidung, das Gerät nur bei Bedarf zu mieten, ist wirtschaftlich sicher vernünftig. Dennoch spricht einiges dafür, dass das Gerät – angesichts der technischen Entwicklung im Fahrzeugbau mit immer neuen Materialien – zur zeitgemäßen Grundausstattung einer Werkstatt gehört. Der hohe Investitionsbedarf ist schließlich einer der wesentlichen Gründe dafür, dass in den meisten Betrieben der Stundenverrechnungssatz für Karosseriearbeiten höher liegt als der für allgemeine Mechanikarbeiten.
Man kann ja schon das Wetzen der Versicherungsmesser hören: Teilweise behaupten die Versicherer mit der gleichen Argumentation wie beim Unfallersatztarif bereits, der Karosseriestundensatz sei nur deshalb höher, weil der unmittelbare Nachfrager, nämlich der Unfallkunde, nicht preisempfindlich sei. Auf dieses Argument ist der BGH beim Mietwagen ja durchaus eingegangen.
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