06.10.2010 | Neue Entscheidungen
„Fracke“-Trend nimmt Fahrt auf
Es war zu erwarten: Immer mehr Gerichte gehen dem Streit über den Fraunhofer-Marktpreisspiegel und den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Weg, indem sie den Mittelwert aus beiden Listen bilden. Der BGH hat ja darauf hingewiesen, dass eine solche Methode grundsätzlich zulässig ist (Urteil vom 18.5.2010, Az: VI ZR 293/08; Abruf-Nr. Unfallregulierung effektiv Ausgabe 9/2009, Seite 16).
In der folgenden Übersicht finden sich folglich auch Gerichte wie das AG Bonn und das AG Köln, die bisher als sichere „Schwacke-Bank“ galten. Jedoch ist bei diesen Gerichten noch nicht erkennbar, ob alle Richter so vorgehen. Es ist also am Ende Glücksache, bei welchem Richter man landet. Doch erfahrungsgemäß stimmen sich die Richter in solchen Situationen recht bald ab.
So verschickt zum Beispiel das AG Marburg in Mietwagenprozessen derzeit folgenden Hinweis an die Prozessparteien: „Die Zivilrichter des AG Marburg haben sich in einer kürzlich erfolgten Besprechung zu einem (rechnerischen) Mittel zwischen Schwacke- und Fraunhoferpreisen entschieden.“ Damit ist das erste Gericht identifiziert, das von „Fraunhofer pur“ auf den Mix „hochgeht“. Meistens ist das ein Abstieg von Schwacke auf „Fracke“. Bemerkenswert ist, dass das AG Marburg im Bezirk des OLG Frankfurt liegt, das den Fraunhofer-Marktpreisspiegel „pur“ anwendet.
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