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  • 03.01.2008 | Nutzungsausfall

    Am Ende doch Kredit aufgenommen

    Wer im Verlauf der Unfallregulierung ein Darlehen aufnimmt, damit der Ausfallschaden nicht ausufert, kann nicht vom Versicherer mit dem Einwand bestraft werden, das hätte er ja dann von Anfang an tun können. So hat es das OLG Düsseldorf entschieden.  

    Der Geschädigte war in einen Unfall mit einem Holländer verwickelt. Sein Fahrzeug hatte vor dem Unfall noch einen WBW von 2.000 Euro. Er wandte sich an das Büro Grüne Karte e.V. Dort erhielt er zunächst eine formale Auskunft. Nach etwa vier Wochen benannte das Büro die für den Holländer zuständige deutsche Korrespondenzversicherung. Nach weiteren zwölf Tagen war der angeforderte Schadenersatz auf dem Konto.  

    Der Geschädigte hatte sein Girokonto bereits erheblich überzogen. Zunächst nahm er einen Mietwagen, den er jedoch nach 15 Tagen wieder abgab. Für die restliche Zeit beanspruchte er Nutzungsausfallentschädigung. Noch bevor das Geld von der Versicherung eintraf, nahm er, um seine Mobilität wiederherzustellen, einen Kredit auf und kaufte ein Fahrzeug zu einem Preis von 3.250 Euro. Den Kredit hatte ihm ein Autohändler bei einer Autofinanzierungsbank vermittelt. Die Kreditzusage war nur unter Überwindung von Schwierigkeiten zu bekommen. Der Versicherer stellte sich nun auf den Standpunkt, wenn der Geschädigte ohnehin einen Kredit aufgenommen hat, hätte er das ja von Anfang an tun können. Dann wäre der Nutzungsausfall gar nicht entstanden.  

    Beachten Sie: Das OLG Düsseldorf hat dazu ausgeführt, man sei im Grundsatz überhaupt nicht verpflichtet, zur Unfallschadenbeseitigung einen Kredit aufzunehmen. Wenn der Geschädigte das, als ihm weiteres Zuwarten unerträglich erschien, doch getan hat, kann dieses überobligatorische Verhalten nicht zum Nachteil des Geschädigten gereichen. Die Versicherung wurde zur Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung verurteilt. (Urteil vom 29.10.2007, Az. I-1 U 91/07) (Abruf-Nr. 073706)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 2 | ID 116666