04.05.2009 | Nutzungsausfall
Erst Gutachten abgewartet, dann Ersatzteile bestellt
Wenn die Werkstatt erst nach Eingang des fertigen Gutachtens die Ersatzteile bestellt, geht das in Ordnung. Wenn sich dadurch die Reparaturdauer maßvoll verlängert, geht das zu Lasten der Versicherung. (AG Neuss, Urteil vom 18.2.2009, Az: 77 C 5135/08, eingesandt von Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsseldorf) (Abruf-Nr. 091365)
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 3 | ID 126411