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  • 03.01.2008 | Nutzungsausfall

    Keine Vorfinanzierung durch Kredit oder Vollkasko

    Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Kredit aufzunehmen, um einen Ausfallschaden gering zu halten. Ebenso wenig muss er seine Vollkaskoversicherung zur „Zwischenfinanzierung“ in Anspruch nehmen, entschied das OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.10.2007, Az: I-1 U 52/07; Abruf-Nr. 073123).  

    Das Urteil passt in den Kontext unseres Beitrags aus der Ausgabe 7/2007, Seite 9, der der Frage nachgeht, wie man eine trödelnde Versicherung auf Trab bringen kann. Wenn die Werkstatt nach Abschluss der Reparatur mangels Zahlung vom Werkunternehmerpfandrecht Gebrauch macht, wird die Versicherung bei Eingang des Textbausteins erkennen, dass Sie und der Kunde die Rechtslage kennen. Das müsste dann eigentlich für maximale Beschleunigung sorgen.  

    Unser Tipp: Das Urteil ist so knackig begründet, dass wir Auszüge daraus wörtlich in die Textbausteine 147 und 148 übernommen haben. Bitte lesen Sie die Textbausteine als Ergänzung zu diesem Thema.  

    Beachten Sie: Wie man es hingegen nicht machen darf, wenn man beschleunigen will, zeigt der unmittelbar nachfolgende Beitrag  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116668