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  • 04.06.2009 | Nutzungsausfall

    Nutzungsausfallentschädigung auch für Auto eines Vereins

    Auch für einen Rettungswagen, der einem Verein gehört (im Urteilsfall: dem Roten Kreuz), schuldet der Schädiger bei unfallbedingtem Ausfall des Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung für die erforderliche Dauer der Reparatur. Das OLG Naumburg hat den Tagessatz auf 300 Euro geschätzt (Urteil vom 26.2.2009, Az: 1 U 76/08; Abruf-Nr. 091672).  

    Beachten Sie: Dass Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge geschuldet wird, ist längst geklärt (siehe auch Urteil des OLG München unten). Soweit ersichtlich, befasst sich nun erstmals ein Obergericht mit der Frage der entsprechenden Entschädigung bei einem Auto eines Vereins. Das Urteil lässt sich auf andere Fahrzeuge von Vereinen (zum Beispiel Essen auf Rädern, Altenpflege) übertragen. Wenn jedoch ein Vereinsauto nur punktuell eingesetzt wird (zum Beispiel: der Kleinbus des Fußballvereins für Fahrten zu den Spielen am Wochenende), kann die Entschädigung allerdings wohl nicht für die in der Woche liegenden Tage beansprucht werden.  

    Unser Service: Beachten Sie den Textbaustein 221.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 1 | ID 127554