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  • 01.02.2008 | Nutzungsausfall

    Nutzungsausfallentschädigung auch für Oldtimer

    Wird ein Oldtimer im Alltag genutzt, schuldet der Schädiger bei dessen unfallbedingtem Ausfall Nutzungsausfallentschädigung. Der Betrag wird der Tabelle entnommen, indem ein adäquates aktuelles Modell zum Vergleich herangezogen wird. Wegen der objektiv schlechteren Nutzbarkeit des Oldtimers wird der Betrag jedoch um zwei Gruppen abgestuft (LG Berlin, Urteil vom 8.1.2007, Az: 58 S 142/06; Abruf-Nr. 073554).  

    Beachten Sie: Im konkreten Fall ging es um einen Porsche 356. Das Gericht nahm den Tabellenbetrag des Porsche Boxster. Bei Youngtimern wird genau so zu Verfahren sein. Beispiel: Ford Granada, Tabelle hubraumähnlicher Ford Mondeo, zwei Gruppen abstufen.  

    Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein Nummer 151.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 2 | ID 117375