03.01.2008 | Nutzungsausfall
Verwandter leiht dem Geschädigten ein Fahrzeug
Kann der Geschädigte während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer von Zeit zu Zeit auf ein von einem Verwandten geliehenes Fahrzeug zurückgreifen, hat er trotzdem einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Auch insoweit gilt der Grundsatz, dass freigiebige Leistungen Dritter nicht den Zweck haben, den Schädiger zu entlasten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007, Az: I-1 U 91/07) (Abruf-Nr. 073706)
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 3 | ID 116665