03.01.2008 | Nutzungsausfall
Vollausstattung rechtfertigt keine andere Einstufung
Obwohl der Fahrzeuggrundpreis die Basis für die Klasseneinteilung bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung ist, rechtfertigt eine besonders umfangreiche Ausstattung keine Heraufstufung. So sieht es das OLG Düsseldorf. (Urteil vom 19.11.2007, Az: I-1 U 28/07) (Abruf-Nr. 073888)
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116669