06.07.2009 | Nutzungsausfallentschädigung
Nutzungsausfall oder Vorhaltekosten bei Mietwagen?
Ein Leser fragt: „Nach einem fremdverschuldeten Unfall ist einer unserer Mietwagen für die Reparaturdauer ausgefallen. Die Versicherung bietet Vorhaltekosten von kalendertäglich 35 Euro an. Der Betrag für Nutzungsausfallentschädigung wäre höher. Worauf haben wir Anspruch?“
Unsere Antwort: Generell ist Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerblich genutzte Autos geschuldet. Allerdings ist diese Entschädigung ein pauschalierter Schadenersatz. Pauschalen sind nur dann berechtigt, wenn der konkrete Schaden nicht bezifferbar ist (siehe Ausgabe 2/2008, Seite 11 sowie zuletzt Ausgabe 6/2009, Seite 1). Für Fahrzeuge, die unmittelbar Ertrag einfahren, muss der Schaden konkret beziffert werden, was ja auch mindestens auf der Basis von Durchschnittsbeträgen möglich ist. Ein Mietwagen ist ein solcher unmittelbarer Ertragsbringer. Nutzungsausfallentschädigung kann also wegen konkreter Bezifferbarkeit nicht beansprucht werden. Folglich müsste nun der konkrete Ausfallschaden wegen der Nichtvermietbarkeit nachgewiesen werden. Dazu müsste der durchschnittliche tägliche Mietsatz (das ist ja oft nur der Mobilitätspreis) auf die durchschnittliche Auslastung projiziert werden. In Abzug müssten die ersparten Kosten gebracht werden, die allerdings nur marginal sind. Ob sich dabei ein höherer Betrag als der von der Versicherung angebotene ergibt und ob in Ansehung dessen der Nachweisaufwand lohnt, ist eine individuell zu prüfende Frage.
Beachten Sie: Nur wenn der Wagen für die Zeit schon nachweislich fest vorausgebucht war, würde sich ein anderes Bild ergeben. Denn dann liegt der bezifferbare Schaden auf der Hand.