01.03.2007 | Nutzungsausfallentschädigung
Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerbliches Kfz
Das OLG Stuttgart wendet die pauschalen Beträge für Nutzungsausfallentschädigung auf gewerblich genutzte Fahrzeuge an. Voraussetzung: Das Fahrzeug darf nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung eingesetzt sein. Es ging um ein Fahrzeug des Inhabers eines Dentallabors. Anders als zum Beispiel bei einem Taxi oder bei einem Lkw, dessen täglich „eingefahrene“ Umsätze bezifferbar sind, ist bei solchen Autos der „Ertrag“ nicht in Zahlen fassbar (Urteil vom 12.7.2006, Az: 3 U 62/06; Abruf-Nr. 070658).
Beachten Sie: Das Urteil ist auf die Situation des unfallbeschädigten Vorführwagens oder aller anderen autohaus- und werkstatteigenen Fahrzeuge übertragbar. In gleichem Sinne haben bereits die OLG Düsseldorf und Schleswig entschieden (Ausgabe 9/2006, Seite 13).
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