04.06.2009 | Positive Urteile für praktisch jeden Gerichtsbezirk
Fortsetzung der Urteilssammlung zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel
Am Rande unserer Beobachtung der Urteile zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel ist zu bemerken: Fraunhofer hat ja bekanntlich im Wesentlichen bei sechs Vermietern - den „Big Six“ - via Internet recherchiert. Die Beschränkung auf diese Vermieter dürfte damit zu tun haben, dass sie preiswerter anbieten, als die mittelständischen Vermieter. Aus den „Big Six“ sind jedoch inzwischen „Big Five“ geworden, denn Budget hat Anfang Mai Insolvenz angemeldet. Vielleicht liegen die Mittelständler mit ihren Preisen doch etwas kostengerechter.
Damit möglichst jeder interessierte Leser für „sein“ Gericht die Rechtsprechung zum Thema Fraunhofer nachlesen kann, setzen wir die Reihe der Urteile, die die Fraunhofer-Erhebung zu Mietwagenkosten ablehnen, fort.
LG Köln entscheidet ausdrücklich gegen OLG Köln
Das LG Köln stellt sich ausdrücklich gegen die eine Entscheidung des OLG Köln, die die Fraunhofer-Erhebung für bevorzugenswert hielt, weil die Vermieter dort nicht wussten, was der Sinn der Preiserhebung war. Wie berichtet, haben jedoch zwei andere Senate des OLG Köln zwischenzeitlich anders entschieden, was das LG zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung jedoch noch nicht wissen konnte. Die Konzentration der Abfrage auf im Wesentlichen sechs Vermieter bei nur zweistelliger Postleitzahlengliederung hält das LG Köln für untauglich. Ebenso gehe die Prämisse der Vorbuchungsfrist am Bedarf vorbei (Urteil vom 28.4.2009, Az: 11 S 116/08, eingesandt von Rechtsanwalt Ulrich Wenning, Bonn; Abruf-Nr 091567).
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