06.11.2008 | Positives Urteil für Ihre Kunden
Volle Mehrwertsteuer bei Zweitkauf nach
Totalschaden und Zwischenbeschaffung
Schafft der Geschädigte nach einem Unfall zunächst ein billiges Fahrzeug an und tauscht er es später gegen ein dem unfallbeschädigten gleichwertiges aus, kann er die Mehrwertsteuer für den höheren Betrag nachfordern (AG Marl, Urteil vom 26.6.2008, Az: 3 C 120/08, Abruf-Nr. 082595).
Volle Reinvestition bringt volle Mehrwertsteuer
Ob sich der Geschädigte nach einem Totalschaden ein billiges Übergangsauto anschafft, ist allein seine Entscheidung. In der Situation bekommt er allerdings nur die Mehrwertsteuer erstattet, die sich aus dem Preis für das Billigauto ergibt. War es eine Privatanschaffung, bekommt er insoweit gar nichts.
Wenn er jedoch mindestens den Bruttowiederbeschaffungswert reinvestiert, kommt es nicht darauf an, ob er regelbesteuert, differenzbesteuert oder bei Privat kauft. Ihm darf dann keine Mehrwertsteuer aus dem Bruttowiederbeschaffungswert herausgerechnet werden (BGH, Urteil vom 1.3.2005, Az: VI ZR 91/04; Abruf-Nr. 051974).
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