31.07.2008 | Quotenvorrecht
Kombinierte Abrechnung mit Kasko und Haftpflicht
In Ausgabe 1/2006, Seite 7 hatten wir Ihnen gezeigt, wie bei Unfällen mit Quotenhaftung (beiderseitiges Mitverschulden) durch eine Vorabregulierung mit der Vollkaskoversicherung des Kunden und anschließender Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine nahezu vollständige Erstattung des Schadens erreicht werden kann. Ein Urteil des LG Karlsruhe stellt eindrucksvoll diese Abrechnungstechnik dar. Es ist daher lesenswert.
Unser Tipp: Urteile zu dieser Abrechnungstechnik sind selten. Geben Sie diese Entscheidung daher auch an den Anwalt weiter, mit dem Sie zusammenarbeiten. Quotenvorrechtsfälle sind allein schon wegen der Notwendigkeit der Quotenfestlegung Anwaltssache! (Urteil vom 18.4.2008, Az: 3 O 335/07) (Abruf-Nr. 082284)