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  • 01.06.2006 | Rechtsberatung

    Bewegung in Sachen Rechtsdienstleistungsgesetz

    Die durch das Neuwahlszenario im vergangenen Herbst ins Stocken geratene Reform des Rechtsberatungsgesetzes hin zum viel moderneren Rechtsdienstleistungsgesetz nimmt wieder Fahrt auf. Dem Vernehmen nach wurde der Referentenentwurf in diesen Tagen in das Kabinett eingebracht. Von dort läuft er dann weiter durch die Gesetzgebungsmühlen. Weil der Spielraum des Gesetzgebers nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht groß ist, wird der Entwurf des Gesetzes die parlamentarischen Hürden nach der langen Vorbereitungszeit wohl recht glatt nehmen.  

    In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. Mai 2006 war ein Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins, Herrn Rechtsanwalt Hartmut Kilger, abgedruckt. Kilger rechnet „jeden Tag damit, mit Sicherheit im Sommer“, dass das Gesetz kommt. In einem Interview vom 23. Mai 2006 verweist die Bundesjustizministerin Zypries auf die verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten und die europäischen Rahmenbedingungen der Reform. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren sorgfältig beobachten und Sie zeitnah informieren. Das neue Gesetz sieht sehr gute Möglichkeiten einer intensiveren Zusammenarbeit von Kfz-Betrieben und Rechtsanwälten vor. Jedenfalls die Rechtsanwälte, die in den Betrieben nicht Gegner, sondern Partner sehen, werden von der Reform profitieren.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 4 | ID 97872